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AI Act: Transparenz bei KI-generierten Inhalten

Technologie

AI Act: Transparenz bei KI-generierten Inhalten

Transparenz ist mehr als eine „durch KI erzeugte“ Bezeichnung. Eine Verpflichtung hängt von der Rolle des Unternehmens, der Nutzung des Systems und der Art der Inhalte ab. Die Umsetzung beginnt daher mit einer Bestandsaufnahme und Überprüfung der aktuellen rechtlichen Anforderungen.

Erstellen Sie eine Nutzungsfallinventur

Für jeden Prozess erfassen wir Eigentümer, Anbieter, Zielgruppe, Eingabedaten, Ausgabetyp und Veröffentlichungsort. Wir unterscheiden ein System, das mit einer Person interagiert, von einem internen Tool und synthetische Inhalte von Material, das lediglich durch KI unterstützt wird.

Bestimmen Sie die Rolle und Verpflichtung

Ein Unternehmen kann als Anbieter oder Betreiber fungieren. Artikel 50 des KI-Gesetzes regelt unter anderem die Information von Menschen, wenn sie mit KI interagieren, und die Kennzeichnung bestimmter künstlich erzeugter oder manipulierter Inhalte. Ausnahmen und Zeitpunkte der Anwendbarkeit bedürfen einer fallspezifischen Beurteilung.

Dokumentation: EUR-Lex — AI Act, Article 50.

Informationen in den richtigen Kontext stellen

Ein Hinweis sollte dort erscheinen, wo der Empfänger eine Entscheidung trifft oder auf das System trifft. Es sollte verständlich und zugänglich sein. Wir verstecken es nicht nur in langen Nutzungsbedingungen, wenn der Kontext direkte Informationen erfordert.

Bewahren Sie Herkunftsnachweise

Wir bewahren die Tool-Version, die Materialquellen, den Umfang der menschlichen Bearbeitung, die Veröffentlichungsentscheidung und die Kennzeichnungsmethode auf. Bei Produktbildern überprüfen wir auch die Echtheit des tatsächlichen Artikels; Ein KI-Label korrigiert eine irreführende Darstellung nicht.

Änderungen überprüfen

Ein neues Modell, ein neuer Veröffentlichungskanal oder eine neue Funktion kann die Bewertung ändern. Der Prozessverantwortliche überprüft das Inventar, die Hinweise und die Dokumentation. Website-Informationen ersetzen keine fallspezifische Rechtsberatung für eine bestimmte Bereitstellung.

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